Hinweis geben

Sie haben einen Missstand in Bezug auf unser Unternehmen beobachtet, den Sie melden möchten? Auf dieser Plattform haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hinweis vertraulich und wenn Sie dies möchten auch völlig anonym zu übermitteln.

Diese Plattform dient der Entgegennahme von Hinweisen im Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Bitte beachten Sie unsere Richtlinie zum Hinweisgebersystem.

Allgemeine Informationen zum HinSchG finden Sie unter: https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/recht-und-steuern/arbeitsrecht/whistleblowing-5169770

Der vollständige und aktuelle Gesetzeswortlaut des HinSchG ist auf der folgenden Webseite abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/index.html.

Wir verpflichten uns, HinweisgeberInnen zu schützen und ein solcher Schutz ist im Anwendungsbereich des HinSchG auch gesetzlich garantiert.

Wir dulden keinen Druck auf HinweisgeberInnen und außer im Falle von vorsätzlich unrichtigen Hinweisen haben Sie wegen der Übermittlung eines Hinweises keinerlei negative Auswirkungen zu befürchten.

Beachten Sie aber, dass auch die Rechte der von Ihrem Hinweis betroffenen Personen gewahrt bleiben und bei strafrechtlichen Vorwürfen die Unschuldsvermutung gilt, solange keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt.

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